Über den Krankenhausspiegel
Datenerhebung und -bewertung
Die Erhebung der Qualitätsdaten ist bundesweit einheitlich. Bei jeder Brustkrebs- oder bei jeder Hüft-Operation müssen die Ärzte in allen deutschen Kliniken die gleichen Formulare ausfüllen und die gleichen Fragen beantworten.
Abweichungen vom Qualitätsziel
Besondere Aufmerksamkeit schenken die auswertenden und bewertenden Einrichtungen (IQTIG, LQS, Fachkommissionen) den Kliniken mit Ergebnissen, die vom Zielbereich abweichen. Die Experten in den Fachkommissionen auf Landesebene fordern dann von den betroffenen Krankenhäusern eine schriftliche Stellungnahme an, in der dargelegt werden muss, wie es zu dem jeweiligen Resultat gekommen ist. Dieses Verfahren nennt sich "Stellungnahmeverfahren". Ziel dieses Verfahrens ist es, die abweichenden Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den Kliniken auf mögliche qualitative Auffälligkeiten zu prüfen. Hierdurch sollen die Kliniken in ihren fortwährenden Bemühungen, Behandlungsergebnisse und Arbeitsabläufe sowie die dazugehörige Dokumentation zu verbessern, unterstützt werden.
Gründe für Abweichungen
Erklärungen können zum Beispiel Dokumentations-Probleme sein, wenn etwa die zu übermittelnden Datensätze versehentlich falsch oder unvollständig ausgefüllt wurden. Auch kann es zu auffälligen Ergebnissen kommen, wenn ein Krankenhaus besonders viele schwerkranke Patienten behandelt. Diese haben ein größeres Risiko komplizierter Krankheitsverläufe. Deshalb erscheinen die statistischen Behandlungsergebnisse oft schlechter, ohne dass die Versorgungsqualität tatsächlich schlechter ist. Genau diese Fälle können durch das Stellungnahmeverfahren geklärt werden.
Kontrollen durch die Fachgruppen
Andererseits kann es auch sein, dass die Stellungnahme eines Krankenhauses nicht ausreicht, um die Annahme eines Qualitätsproblems auszuräumen. In diesem Fall wird die Klinik intensiv an der Verbesserung der Patientenversorgung arbeiten. Die Fachgruppe kontrolliert dann den Erfolg in den folgenden Jahren. Auffällige Ergebnisse können also auch bei guter Patientenversorgung entstehen. Im Stellungnahmeverfahren wird daher für jede Auffälligkeit geklärt, welche Ursachen die Abweichungen vom Zielbereich hatten. Erst danach erfolgt die Bewertung z.B. in "qualitativ unauffällig" (gute Qualität), "qualitativ auffällig" (schlechte Qualität) oder "Dokumentation unvollständig".