Defibrillator-Einsatz in Brandenburger Kliniken
Qualitätsmerkmal: Leitliniengerechte Behandlung in Brandenburger Kliniken
Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn in einem Brandenburger Krankenhaus die Entscheidung zur Implantation eines Defibrillators und die Wahl des Defibrillators möglichst häufig mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmen.
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Ein Defibrillator sollte möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn dies medizinisch ausreichend begründet ist. Als Entscheidungshilfe dienen den Ärzten in Brandenburger Krankenhäusern medizinische Leitlinien, die darüber Auskunft geben, welche Behandlung bei welcher Form von starken Herzrhythmus-Störungen bzw. Herzinsuffizienz (Herzschwäche) die beste ist. Es gibt unterschiedliche Defibrillator-Systeme: Man unterscheidet in der Regel zwischen Ein- und Zweikammer-Systemen, bei denen eine oder zwei Sonden in der Herzkammer bzw. im Vorhof platziert werden. Bei fortgeschrittener Pumpschwäche des Herzens (Herzinsuffizienz), bei der beide Herzkammern oder Wandabschnitte der linken Kammer nicht mehr synchron arbeiten, kommen Systeme zur so genannten kardialen Resynchronisationstherapie (CRT) zum Einsatz. Der Arzt in einem Brandenburger Krankenhaus hat die Aufgabe, den Beschwerden des Patienten entsprechend und gemäß den Leitlinien das richtige System auszuwählen. Diese Leitlinien werden von Experten der medizinischen Fachgesellschaften erstellt.
Die folgenden zwei Schaubilder zeigen, wie häufig in Brandenburger Krankenhäusern die Entscheidung zum Einsatz eines Defibrillators gemäß den Leitlinien getroffen wird.
So häufig wird in Brandenburger Krankenhäusern bei Patienten mit starken Herzrhythmus-Störungen die Entscheidung zur Implantation gemäß den Leitlinien getroffen
So häufig wird in Brandenburger Krankenhäusern bei Patienten mit starken Herzrhythmus-Störungen der Defibrillator gemäß den Leitlinien ausgewählt