Hüftgelenk-Ersatz in Brandenburger Kliniken
Qualitätsmerkmal: Gehfähigkeit nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks in Brandenburger Kliniken
Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn möglichst wenige Patienten Brandenburger Krankenhäuser mit einem künstlichen Hüftgelenk bei der Entlassung nur eingeschränkt gehfähig sind.
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Nach dem Aufenthalt in einem Brandenburger Krankenhaus nimmt der Patient in der Regel an ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen teil, insbesondere um die Beweglichkeit des Gelenks zu verbessern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass er bei der Entlassung aus dem Krankenhaus selbstständig gehen kann. Allerdings kann es sein, dass er dabei zunächst noch auf Gehhilfen und schmerzstillende Medikamente angewiesen ist.
Erwartete Rate – tatsächliche Rate: Bei diesem Qualitätsmerkmal wird für jedes Brandenburger Krankenhaus gesondert berechnet, bei wie viel Prozent der Patienten eine eingeschränkte Gehfähigkeit zu erwarten ist. Diese erwartete Rate wird dann mit der dort tatsächlich eingetretenen Rate verglichen. Genauere Erläuterungen finden Sie unter dem Schaubild. Informationen zu den einzelnen Brandenburger Krankenhäusern erhalten Sie, wenn Sie im Schaubild die Balken berühren.
Vergleich: Erwartete und tatsächliche Rate an Patienten, die nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks in einem Brandenburger Krankenhaus bei der Entlassung noch eingeschränkt gehfähig sind
Bei diesem Qualitätsmerkmal wird die tatsächliche Rate an nur eingeschränkt gehfähigen Patienten (dunkle Balken) mit der erwarteten Rate (helle Balken) verglichen. Die tatsächliche und die erwartete Rate für jedes Brandenburger Krankenhaus finden Sie, wenn Sie die Balken im Schaubild berühren.