Herzschrittmacher-Implantation in Brandenburger Kliniken
Qualitätsmerkmal: Strahlenschutz bei der Herzschrittmacher-Implantation in Brandenburger Kliniken
Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn die Belastung der Patienten mit Röntgenstrahlen beim Einsatz eines Herzschrittmachers in Brandenburger Kliniken möglichst gering ist.
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Das Einsetzen eines Herzschrittmachers erfolgt in Brandenburger Krankenhäusern unter Röntgen-Durchleuchtung, damit die Lage der Herzschrittmacher-Sonden optimal bestimmt und kontrolliert werden kann. Die Röntgenstrahlung sollte dabei auf das erforderliche Mindestmaß eingestellt sein, um die Patienten nicht unnötiger Strahlenbelastung auszusetzen. Die Fachgremien orientieren sich bei diesem Qualitätsmerkmal an den Berechnungsmethoden des Bundesamts für Strahlenschutz und haben bestimmte Schwellenwerte ermittelt. Die Strahlenbelastung wird als so genanntes Dosis-Flächen-Produkt wiedergegeben und in der Einheit cGy*cm2 (Centi-Gray mal Quadratzentimeter) gemessen. Die Strahlenbelastung bei der Implantation eines Einkammer-Herzschrittmachersystems sollte den Wert von 1.000 cGy*cm2nicht überschreiten, bei einem Zweikammer-System 1.500 cGy*cm2. Bei einem CRT-System (Kardiale Resychronisations-Therapie, engl. Cardiac Resynchronization Therapy), auch Dreikammer-System genannt, beträgt der Schwellenwert 4.100 cGy*cm2.
Erwartete Rate – tatsächliche Rate: Bei diesem Qualitätsmerkmal wird für jedes Brandenburger Krankenhaus gesondert berechnet, bei wie viel Prozent der Patienten eine Überschreitung der empfohlenen maximalen Strahlenbelastung zu erwarten ist. Diese erwartete Rate wird dann mit der dort tatsächlich eingetretenen Rate verglichen. Genauere Erläuterungen finden Sie unter dem Schaubild. Informationen zu den einzelnen Brandenburger Krankenhäusern erhalten Sie, wenn Sie im Schaubild die Balken berühren.