Herzschrittmacher-Implantation in in Brandenburger Kliniken
Qualitätsmerkmal: Implantation des Herzschrittmachers in Brandenburger Kliniken gemäß medizinischer Leitlinien
Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn in Brandenburger Krankenhäusern die Entscheidung zur Implantation eines Herzschrittmachers und die Wahl des Schrittmachers möglichst häufig mit den offiziellen Leitlinien übereinstimmen.
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Ein Herzschrittmacher sollte möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn dies medizinisch ausreichend begründet ist. Als Entscheidungshilfe dienen den Ärzten in Brandenburger Krankenhäusern medizinische Leitlinien, die darüber Auskunft geben, welche Behandlung bei welcher Form von Herzrhythmus-Störungen die beste ist. Genauso vielfältig wie das Krankheitsbild ist das Spektrum der Schrittmacher: Man unterscheidet in der Regel zwischen Ein- und Zweikammer-Systemen, bei denen eine oder zwei Elektroden ins Herz geführt werden. Der Arzt hat die Aufgabe, den Beschwerden des Patienten entsprechend und gemäß den Leitlinien den richtigen Schrittmacher auszuwählen. Diese Leitlinien werden von Experten der medizinischen Fachgesellschaften erstellt.
Die folgenden zwei Schaubilder zeigen, wie häufig in Brandenburger Krankenhäusern die Entscheidung zum Einsatz eines Herzschrittmachers gemäß den Leitlinien getroffen wird.